Bitte erscheinen Sie ausschließlich mit Termin in unserer Praxis. Nur so können wir einen reibungslosen Ablauf gewährleisten, Wartezeiten vermeiden und uns ausreichend Zeit für Ihr Kind nehmen. Ohne Termin müssen wir Sie in vielen Fällen zunächst wieder nach Hause schicken – Sie erhalten jedoch in der Regel noch am selben Tag einen Termin.
Soll zusätzlich ein Geschwisterkind untersucht werden, ist eine vorherige Anmeldung ebenfalls unbedingt erforderlich. Ohne entsprechende Terminvereinbarung ist eine zusätzliche Untersuchung in der Regel nicht möglich. Gegebenenfalls vereinbaren wir hierfür einen separaten Termin.
Wir bieten unkomplizierte Wege zur Terminvereinbarung und Kontaktaufnahme. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Kontakt.
Rezepte, Überweisungen und weitere Anliegen können Sie bequem über unsere Online-Rezeption auf unserer Website oder telefonisch vorbestellen.
Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir diese Anfragen nicht immer unmittelbar im laufenden Praxisbetrieb ausstellen können, da jeweils eine medizinische Prüfung der Indikation erforderlich ist. Als behandelnde Ärztinnen und Ärzte tragen wir hierfür die medizinische Verantwortung. Dies gilt insbesondere für die Weiterverordnung von Heilmitteln wie Logopädie oder Ergotherapie (siehe weiter unten). Diese stellen wir grundsätzlich nicht ad hoc aus.
Weitere Informationen zur Kontaktaufnahme mit unserer Praxis finden Sie unter Kontakt.
Wir bitten Sie, vereinbarte Termine rechtzeitig abzusagen, falls Sie diese nicht wahrnehmen können. Eine kurze Mitteilung – zum Beispiel über unsere Online-Rezeption – genügt bereits.
Da für zeitintensive Termine (z.B. Entwicklungstests oder Vorsorgeuntersuchungen im Schulalter) viel Zeit eingeplant wird und die Terminverfügbarkeit begrenzt ist, können wir bei unentschuldigtem Nichterscheinen keine erneute Terminvergabe anbieten.
Ob Hinweise aus Kindergarten oder Schule oder eigene Beobachtungen: Wir nehmen die Sorgen ernst.
Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir zunächst, ob eine weiterführende Diagnostik sinnvoll ist. Diese erfolgt in der Regel in unserer Praxis. In komplexeren Fällen überweisen wir Sie an spezialisierte Ambulanzen (z.B. SPZ).
Eine Verordnung erfolgt jedoch erst nach entsprechender Untersuchung und gesicherter Diagnose – unabhängig vom Ausmaß der Belastung im Alltag. In manchen Fällen können zunächst auch pädagogische Maßnahmen ausreichend sein.
Vor weiteren Verordnungen sind wir verpflichtet, den Therapieerfolg zu prüfen. Dazu benötigen wir:
Bitte haben Sie Verständnis, dass uns dieses Vorgehen wichtig ist und wir es sorgfältig einhalten. Nur wenn wir vom Nutzen einer Behandlung überzeugt sind, können wir diese auch weiter verordnen. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Behandlungspause einzulegen, um die weitere Entwicklung neu zu beurteilen.
Für einen Nutzen der Osteopathie bei unspezifischen Beschwerden wie übermäßiges Schreien, Schlafproblemen, nach Kaiserschnittgeburt oder bei Schädelasymmetrie fehlen wissenschaftliche Belege. Schädelasymmetrien bilden sich z.B. in der Regel durch Beratung und einfache lagerungsbedingte Maßnahmen völlig von selbst zurück.
Osteopathische Eingriffe am Schädel und an der Wirbelsäule sind zudem nicht risikofrei, insbesondere da nicht alle Behandelnden über eine ausreichende medizinische Qualifikation in der Behandlung von Kindern verfügen.
Als Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte orientieren wir uns an wissenschaftlich fundierten Methoden – die Osteopathie zählt hierzu nicht. Daher können wir weder eine Empfehlung aussprechen noch entsprechende Bescheinigungen für Krankenkassen ausstellen. Zudem besteht die Gefahr, dass normale Entwicklungsvarianten unnötig als behandlungsbedürftig eingestuft werden.
Die Zusammensetzung einer Reiseapotheke ist individuell sehr unterschiedlich und hängt unter anderem vom Alter, Reiseziel und der Reisedauer ab. Wir haben die wichtigsten Empfehlungen hier zusammengestellt.
Momentan können wir nur erstgeborene Kinder oder Geschwister von bereits bei uns betreuten Kindern fest als Patientinnen und Patienten aufnehmen.
Grundsätzlich gilt: Ihr Kind darf die Kita oder Schule wieder besuchen, wenn keine Ansteckungsgefahr mehr besteht und es sich gesundheitlich wieder fit fühlt.
Wie lange ein Kind zu Hause bleiben muss, hängt von der jeweiligen Erkrankung ab. In Nordrhein-Westfalen bietet die sogenannte Wiederzulassungstabelle des Landeszentrums Gesundheit eine gute Orientierung.
Ein ärztliches Attest ist nur in bestimmten Fällen vorgeschrieben. Kitas und Schulen können jedoch eigene Regelungen treffen.
Impfungen gehören zu den wirksamsten Maßnahmen, um Kinder vor schweren Infektionskrankheiten zu schützen. Sie trainieren das Immunsystem, ohne dass Ihr Kind die jeweilige Erkrankung durchmachen muss.
Viele dieser Krankheiten können trotz moderner Medizin schwer verlaufen und Komplikationen verursachen. Durch Impfungen wird nicht nur Ihr Kind geschützt, sondern auch Personen, die selbst nicht geimpft werden können – zum Beispiel Säuglinge oder Menschen mit geschwächtem Immunsystem.
Wir orientieren uns bei unseren Impfempfehlungen an den aktuellen wissenschaftlichen Leitlinien und den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Unser Ziel ist es, Sie transparent zu informieren und gemeinsam mit Ihnen eine gute Entscheidung für die Gesundheit Ihres Kindes zu treffen.
Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung liegt bei Ihnen als Eltern. Wir respektieren diese Entscheidung. Eine Impfpflicht in Deutschland besteht aktuell nur für die Masernimpfung.
Unsere Impfempfehlungen orientieren sich an den aktuellen wissenschaftlichen Leitlinien der Ständigen Impfkommission (STIKO) und basieren auf dem derzeit besten verfügbaren medizinischen Wissen. Wenn Sie von diesen Empfehlungen abweichen möchten, beraten wir Sie selbstverständlich ausführlich über Nutzen, Risiken und mögliche Folgen eines abweichenden Impfplans.
Unser Ziel ist es, Sie bestmöglich zu informieren, damit Sie eine gut überlegte Entscheidung für die Gesundheit Ihres Kindes treffen können. Dabei lassen sich häufig auch verbreitete Missverständnisse und Unsicherheiten klären – zum Beispiel mithilfe der sogenannten Faktensandwiches des Robert Koch-Instituts. Diese bieten eine sachliche Einordnung häufig kursierender Impfmythen.
Nach einer Impfung können vorübergehend lokale Reaktionen wie Rötung, Schwellung oder Schmerzen an der Einstichstelle auftreten. Auch allgemeine Beschwerden wie Müdigkeit, leichtes Fieber oder Unwohlsein sind möglich. Diese Reaktionen sind in der Regel harmlos und zeigen, dass das Immunsystem auf die Impfung reagiert.
Nein. Das Immunsystem von Kindern ist von Geburt an mit sehr vielen Erregern in der Umwelt konfrontiert und kann problemlos auf mehrere Impfungen reagieren. Die in Impfungen enthaltenen Antigene sind deutlich geringer als die tägliche Belastung durch natürliche Keime.
Bei einer leichten Erkältung ohne Fieber kann in der Regel geimpft werden. Der wichtigste Grund, eine Impfung zu verschieben, ist Fieber oder eine akute, deutlichere Erkrankung. In diesen Fällen warten wir, bis sich das Kind wieder vollständig erholt hat, um das Immunsystem nicht zusätzlich zu belasten.
Grundsätzlich orientieren wir uns an den STIKO-Empfehlungen, da diese den bestmöglichen Schutz bieten. In Einzelfällen können Impfpläne angepasst werden, dies sollte jedoch immer medizinisch sorgfältig abgewogen und im persönlichen Gespräch entschieden werden. Nicht alle individuellen Wünsche sind umsetzbar, da hierfür teilweise keine geeigneten Impfstoffe zur Verfügung stehen.
Welche Impfungen für eine Reise sinnvoll oder notwendig sind, hängt vom Reiseziel, der Reisedauer und der Art der Reise ab. Neben den Standardimpfungen nach STIKO können je nach Region auch zusätzliche Impfungen empfohlen werden, zum Beispiel gegen Hepatitis A oder andere reisemedizinische Erkrankungen.
Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig vor der Reise an – idealerweise mehrere Monate im Voraus –, damit wir gemeinsam den Impfstatus Ihres Kindes prüfen und gegebenenfalls notwendige Impfungen planen können.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die reisemedizinische Beratung keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist und daher als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) berechnet wird.

