Logo der Kinderarztpraxis Eckerland
Layout Image

Wichtige Hinweise vor Ihrem Besuch finden Sie hier!

Vereinbaren Sie einen Termin vor Ihrem Besuch

Bitte kommen Sie nur mit Termin in unsere Praxis – so können wir Wartezeiten für alle möglichst kurz halten und uns ausreichend Zeit für Sie nehmen. Falls neben dem vereinbarten Termin auch Geschwisterkinder untersucht werden sollen, geben Sie uns bitte vorab Bescheid, damit wir ausreichend Zeit einplanen können.

 

Rezepte, Überweisungen und andere Anliegen können Sie bequem über unsere Online-Rezeption auf unserer Website vorbestellen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir solche Anfragen nicht kurzfristig während des laufenden Praxisbetriebs bearbeiten können, da eine medizinische Prüfung der Indikation notwendig ist. Wir wissen, dass dieses Vorgehen manchmal ungewohnt erscheinen kann. Da wir jedoch die Verantwortung für Ihre medizinische Versorgung tragen, ist uns dieser strukturierte Ablauf wichtig.

 

Bitte sagen Sie Termine unbedingt rechtzeitig ab, wenn Sie diese nicht wahrnehmen können. 

Da für zeitintensive Termine (z. B. Entwicklungstests oder Vorsorgeuntersuchungen im Schulalter) viel Zeit eingeplant wird und die Terminverfügbarkeit begrenzt ist, können wir bei unentschuldigtem Nichterscheinen keine erneute Terminvergabe anbieten.

 

Weitere Informationen zur Terminvereinbarung und der Online-Rezeption finden Sie auf unserer Website unter Kontakt.

Heilmittelverordnungen - Strukturierter Ablauf

Sie machen sich Sorgen um die Entwicklung Ihres Kindes? Der Kindergarten empfiehlt Ergotherapie? Die Lehrerin sagt, Ihr Kind benötigt Logopädie?

Ob Hinweise aus Kindergarten oder Schule oder eigene Beobachtungen: Wir nehmen Ihre Sorgen ernst.

Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir, ob eine weiterführende Diagnostik sinnvoll ist. Eine Verordnung erfolgt jedoch erst nach entsprechender Untersuchung und gesicherter Diagnose – unabhängig vom Ausmaß der Belastung im Alltag. In manchen Fällen können zunächst auch pädagogische Maßnahmen ausreichend sein.

Zur Diagnostik setzen wir verschiedene standardisierte Tests ein. 

 

Wie geht es nach erfolgter Heilmittelverordnung weiter?

Vor weiteren Verordnungen sind wir verpflichtet, den Therapieerfolg zu prüfen. Dazu benötigen wir:

  • Einen Behandlungsbericht nach jeder Verordnung
  • Mindestens ein Gespräch und eine Untersuchung gemeinsam mit ihrem Kind innerhalb von drei Monaten

 

Bitte haben Sie Verständnis,…

…dass uns dieses Vorgehen wichtig ist und wir es sorgfältig einhalten. Nur wenn wir vom Nutzen einer Behandlung überzeugt sind, können wir diese auch weiter verordnen. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Behandlungspause einzulegen, um die weitere Entwicklung neu zu beurteilen.